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   BVerfG, 02.02.1979 - 1 BvR 1445/78   

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BVerfG, 02.02.1979 - 1 BvR 1445/78 (https://dejure.org/1979,18905)
BVerfG, Entscheidung vom 02.02.1979 - 1 BvR 1445/78 (https://dejure.org/1979,18905)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Februar 1979 - 1 BvR 1445/78 (https://dejure.org/1979,18905)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 16.04.1997 - XI R 87/96

    Der Pfandverkauf im Wege öffentlicher Versteigerung führt zu einer Lieferung des

    Die Besteuerung der Pfandleiher-Umsätze nach den allgemeinen Regeln des UStG 1980 verstößt im Streitjahr nicht gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG -), da die gesetzliche Regelung nicht auf sachfremden Erwägungen beruht und daher nicht als willkürlich qualifiziert werden kann (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 26. Oktober 1976 1 BvR 191/74, BVerfGE 43, 58, 70, und vom 2. Februar 1979 1 BvR 1445/78, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1979, 204, mit dem das BVerfG entschied, daß das BFH-Urteil vom 20. Juli 1978 V R 2/75, BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684 über die umsatzsteuerliche Behandlung der Verwertung von Sicherungsgut durch den Sicherungsnehmer im Konkurs des Sicherungsgebers verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei).
  • BFH, 04.06.1987 - V R 57/79

    Zwei Umsätze bei der Verwertung von Sicherungsgut; Umsatzsteuer aus

    Die gegen das Urteil in BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684 erhobene Verfassungsbeschwerde ist durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 2. Februar 1979 1 BvR 1445/78 (Umsatzsteuer-Rundschau - UStR - 1979, 64) als unbegründet zurückgewiesen worden, weil weder das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) noch hinsichtlich der Konkursgläubiger Art. 14 Abs. 1 GG verletzt seien.
  • BFH, 10.12.1997 - XI R 73/96

    Ermäßigter Steuersatz für Diavorführungen?

    Die Nichtbegünstigung von Dia-Multivisionsvorführungen verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, da die gesetzliche Regelung nicht auf sachfremden Erwägungen beruht und nicht als willkürlich qualifiziert werden kann (vgl. BVerfG-Beschluß vom 2. Februar 1979 1 BvR 1445/78, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1979, 204).
  • BFH, 28.07.1983 - V S 8/81

    Konkurseröffnung - Sicherungsgut - Massekosten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats führt der Sicherungsgeber mit der Übereignung beweglicher Gegenstände zu Sicherungszwecken unter Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses noch keine Lieferung im Sinne des § 3 Abs. 1 UStG 1967 aus, sondern wird der Übereignungsvorgang zur Lieferung erst, wenn der Gläubiger das Sicherungsgut im eigenen Namen mit dem Ziel der Befriedigung an Dritte veräußert oder es im Namen des Sicherungsgebers verwertet (vgl. Urteile vom 31. Mai 1972 V R 121/71, BFHE 106, 383, BStBl II 1972, 809 mit Hinweisen auf die frühere Rechtsprechung; vom 20. Juli 1978 V R 2/75, BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684 - s. dazu auch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Februar 1979 1 BvR 1445/78, StRK, UStG 1967, § 3 Abs. 1, R. 7 -, und des Senats vom 17. Juli 1980 V R 124/75, BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673).
  • BFH, 13.05.1992 - V B 9/92

    Überprüfung der Rechtsprechung zur "modifizierten Freigabe"

    Die gegen das Urteil in BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684 erhobene Verfassungsbeschwerde ist durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 2. Februar 1979 1 BvR 1445/78 (Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1979, 64) als unbegründet zurückgewiesen worden, weil weder das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) noch (hinsichtlich der Konkursgläubiger) Art. 14 Abs. 1 GG verletzt seien.
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